Code of Conduct

Mein Handeln als Interim Manager und Managementberater folgt verbindlichen Berufsgrundsätzen. Sie sichern Qualität, Unabhängigkeit und Vertrauen in jedem Mandat.

1. Fachkompetenz

Ich übernehme nur Aufträge, für die die erforderlichen Fähigkeiten, Erfahrungen und personellen Ressourcen bereitgestellt werden können. Ich suche Lösungen, die dem Stand der Technik, der Entwicklung der Branche und den Bedürfnissen meiner Auftraggeber am besten entsprechen. Ich bemühe mich kontinuierlich, mein Wissen, meine Fähigkeiten und Methoden zu verbessern, und stelle den Nutzen dieser Verbesserungen meinen Auftraggebern uneingeschränkt zur Verfügung.

2. Integrität und Wirksamkeit

Ich empfehle meine Leistungen nur dann, wenn ich erwarte, dass meine Arbeit dem Auftraggeber nützt. Ich gebe realistische Leistungs-, Termin- und Kostenschätzungen ab und bemühe mich, sie einzuhalten. Ich erstelle nicht nur Gutachten oder Empfehlungen, sondern helfe auch bei der Umsetzung der Vorschläge und arbeite mit dem Auftraggeber so lange zusammen, bis dieser die Aufgabe ohne weitere Hilfe fortführen kann. Mir ist bewusst, dass neben der sachlichen Lösung auch die menschlichen Beziehungen von großer Bedeutung sind. Ich bemühe mich daher um eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit meinen Auftraggebern und deren Mitarbeitenden.

3. Objektivität, Neutralität und Eigenverantwortung

Ich handle grundsätzlich eigenverantwortlich und akzeptiere bei der Ausführung meiner Arbeit keine Einschränkung meiner Unabhängigkeit durch die Erwartungen Dritter. Ich berate unvoreingenommen und sachlich und spreche auch unangenehme Sachverhalte offen an. Gutachten erstelle ich nicht als Gefälligkeit. Ich verpflichte mich zur Neutralität gegenüber Lieferanten, die für die Umsetzung meiner Vorschläge erforderlich sind, und fordere oder akzeptiere von ihnen keine Provisionen, Aufwandsentschädigungen oder Ähnliches. Wenn ich Lieferanten empfehle, geschieht dies ausschließlich auf Grundlage der Anforderungen des Auftraggebers oder einer vergleichenden Analyse der angebotenen Leistungen.

4. Unvereinbare Tätigkeiten

Die Annahme von Aufträgen für Tätigkeiten, die die Einhaltung der Berufspflichten und der Mindeststandards der Berufsethik gefährden, ist mit dem Beruf des Managementberaters unvereinbar.

5. Vertraulichkeit

Alle internen Vorgänge und Informationen des Auftraggebers, die mir durch meine Arbeit bekannt werden, behandle ich streng vertraulich. Insbesondere werden auftragsbezogene Unterlagen nicht an Dritte weitergegeben. Einen generellen Konkurrenzausschluss gewähre ich nicht; in besonderen Fällen werden hierzu schriftliche Vereinbarungen getroffen. Ich sehe mich als berechtigt an, Kundenlisten zu veröffentlichen, nenne Auftraggeber als Referenz jedoch nur mit deren vorheriger Zustimmung.

6. Abwerbeverbot

Ich biete Mitarbeitenden meiner Auftraggeber weder direkt noch indirekt Positionen bei mir oder anderen Auftraggebern an. Ebenso erwarte ich von meinen Auftraggebern, dass sie während der Zusammenarbeit keine Einstellungsverhandlungen mit meinen Mitarbeitenden führen und diese nicht abwerben. Ich verlange von meinen Mitarbeitenden, während der Dauer der Mandatsbeziehung nicht mit dem Auftraggeber über eine Anstellung zu verhandeln, um die Objektivität ihrer Arbeit sicherzustellen. Mitarbeitende anderer Beratungen werbe ich nicht in sitten- oder wettbewerbswidriger Weise ab.

7. Fairer Wettbewerb

Mit Ausnahme der Erstellung und Abgabe von Angeboten erbringe ich keine kostenlosen Vorleistungen und biete weder Arbeitsleistungen noch sonstige Leistungen auf Probe an. Ich respektiere die geistigen Eigentumsrechte an Vorschlägen, Konzepten und Veröffentlichungen anderer und verwende solches Material nur unter Quellenangabe. Sofern sachlich erforderlich, empfehle ich nur Kolleginnen und Kollegen, deren Leistungsniveau mir bekannt ist. Bei Kooperationen erläutere ich dem Auftraggeber — sofern es sich nicht um einen reinen Kapazitätsausgleich handelt — offen und klar, wer für das Projekt verantwortlich ist sowie Art und Umfang der Zusammenarbeit.

8. Angemessene Honorierung

Ich berechne Honorare, die der Art und dem Umfang der ausgeführten Arbeit entsprechen und die vor Beginn der Beratungstätigkeit mit dem Auftraggeber vereinbart wurden. Festpreisangebote unterbreite ich nur für Projekte, deren Umfang klar ist und für die Umfang und Schwierigkeitsgrad der zu lösenden Probleme nach kostenpflichtigen Voruntersuchungen präzise, klar und für beide Vertragsparteien verbindlich herausgearbeitet wurden. Meine Angebote gestalte ich so, dass der Auftraggeber weiß, welche weiteren Kosten zusätzlich zum Honorar berechnet werden.

9. Seriöse Werbung

Ich verpflichte mich zu seriösem Verhalten in Werbung und Akquisition und stelle meine Qualifikationen ausschließlich anhand meiner Fähigkeiten und Erfahrungen dar. In meinen Darstellungen zu Umsatz, Mitarbeitenden, Tätigkeitsfeldern usw. halte ich mich an den aktuellen Stand und kündige keine spektakulären Zukunftspläne an.